Marburger Land-Eier

"Welche Größe hätten Sie gerne?"

Eine Frage die Sie vermutlich auch schon am Eierauto oder am Markt gehört haben. Gemeint ist damit aber weniger die tatsächliche Größe, als vielmehr die Gewichtsklasse.

Seit 1996 werden laut EU-Verordnung Eier in die vier Gewichtsklassen XL (Extra Large = Sehr Groß) bis S (Small = Klein) unterteilt. Vorher unterschied man bundesweit in die sieben Gewichtsklassen 0 - 6, wobei 0 das Größte war. Noch früher waren wiederum die Buchstaben S - E bezeichnend.

 

Zusätzlich zur Gewichtsklasse werden Eier aber auch nach der Güteklasse sortiert.

Die Güteklasse A ist dabei die Norm. Diese Eier werden ausschließlich für den Handel, bzw. direkt an der Endverbraucher abgegeben.

Eier der Güteklasse A müssen u.a. folgende Merkmale erfüllen:

  • sauber
  • nicht gewaschen
  • unbeschädigt
  • frei von Fremdgerüchen

Eier der Güteklasse B kommen nicht in den Handel, sondern werden ausschließlich für industrielle Zwecke genutzt.

Ob Braune oder Weiße, Kleine oder Große, lassen Sie sich von unserer Qualität überzeugen.

  • XL-Eier (>73 g): Das Extra-Große! Seltener gelegt, doch dafür manchmal mit Doppel-Dotter.
  • L-Eier (63 g - 72,9 g): Das Frühstücks-Ei! Angenehme Größe, werden mit zunehmenden Alter der Hühner häufiger gelegt.
  • M-Eier (53 g - 62,9 g): Das Ei zum Backen! Bestes Verhältnis von Eigelb und Eiklar, sehr Nährstoffreich. Wird am häufigsten gelegt.
  • S-Eier (<53 g): Das Feinschmecker-Ei! Kenner wissen es zu schätzen, die wohlschmeckenden Eier von jungen Hühnern.

 

Was steht auf dem Ei?

Auf jedem Ei ist der sogenannte Erzeugercode aufgedruckt.

Unsere Eier erhalten Sie mit den Nummern 2-DE-0650152, 2-DE-0650153 oder 

2-DE-0650154.

Der Erzeugercode setzt sich wie folgt zusammen:

Der Erzeugercode ist wie folgt aufgestellt:

  • 2 = Haltungsform (Bodenhaltung)
  • DE = Herkunftsland (Deutschland)
  • 065015 = Betriebsnummer (wobei die 06 für Hessen steht)
  • Letzte Ziffer 2/3/4 = Stallnummer

 

Die Betriebsnummer ist hauptsächlich eine Information für zuständige Kontrollbehörden, ähnlich eines Kfz-Kennzeichens. Eine behördenseitige Veröffentlichung dieser Nummer in Verbindung mit Namen und Anschriften der Betriebe sieht weder das Marktordnungsrecht, noch der Datenschutz vor.